
Wichtige Informationen zum Pflegegrad
Ein Pflegegrad sollte immer dann beantragt werden, wenn eine Person voraussichtlich länger als sechs Monate in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und im Alltag regelmäßig Unterstützung benötigt. Viele Familien warten zu lange, obwohl Leistungen bereits frühzeitig helfen könnten.
Einstufung
Wer in seiner Alltagsversorgung aufgrund gesundheitlicher Ursachen eingeschränkt ist, kann nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst gegebenenfalls einen Pflegegrad geltend machen. Werden anerkannte und qualifizierte Dienstleister beauftragt, kann die Pflegekasse einen Teil der entstehenden Pflege- und Betreuungskosten anerkennen und erstatten. Leistungserbringer, die von der Pflegekasse zugelassen wurden, können direkt mit den Kassen abrechnen. Zusätzlich in Anspruch genommene und über den Pflegebetrag hinausgehende Kosten sind privat zu decken.
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Leistung u. Kosten
gelegentliche Hilfe bei Organisation, Haushalt, Begleitung zu Terminen
Monatliche Kosten: ca. 200,- bis 600,- € (nach Leistung und zeitlichem Umfang)
Erstattungsanspruch
Entlastungsbetrag: 131,- EUR/Monat
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung
Leistung u. Kosten
regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Haushalt, Einkaufen, Medikamenten
Kosten pro Monat ca. 600–1.500 €
Erstattungsanspruch
347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung)
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung
Leistung u. Kosten
tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität, Haushalt, teilweise Aufsicht
Monatliche Kosten: ca. 1.200–2.500 €
Erstattungsanspruch
599 € Pflegegeld oder 1.497 € Sachleistung
Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung
Leistung u. Kosten
umfangreiche tägliche Pflege, oft mehrere Stunden Betreuung
Monatliche Kosten: ca. 2.000–3.500 €
Erstattungsanspruch
800 € Pflegegeld oder 1.859 € Sachleistung
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (z. B. Bettlägerigkeit)
Leistung u. Kosten
nahezu vollständige Versorgung und ständige Betreuung notwendig
Monatliche Kosten: ca. 2.500–4.500 €
Erstattungsanspruch
990 € Pflegegeld oder 2.299 € Sachleistung
Im Pflegealltag entsteht häufig eine Finanzierungslücke, weil die Leistungen der Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken. Angehörige übernehmen dann oft sowohl organisatorische Aufgaben als auch einen Teil der finanziellen Verantwortung.
Steigende Kosten im Pflegeheim
Laut einer Studie der AOK könnte der Eigenanteil bei Unterbringung im Pflegeheim bis zu 1636,- € steigen. Dazu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen (aktuell ca. 1500,- €). Die Gesamtkosten pro Person und Monat könnten demnach mehr als 5000,- € betragen. Vorhandenes Vermögen muss zur Kostendeckung vorrangig genutzt werden.
Ein Beispiel
Ausgangssituation
Herr Müller (82) lebt allein.
Er hat mehrere gesundheitliche Einschränkungen, der Medizinische Dienst stuft ihn in Pflegegrad 3 ein.
Seine gesetzliche Rente beträgt 1600,- €, weitere Rücklagen sind nicht vorhanden.
Er erhält 599 € Pflegegeld monatlich, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Oder bis 1.497 € Pflegesachleistungen monatlich, wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird.
Zusätzlich kann er den Entlastungsbetrag von 131,- € monatlich geltend machen sowie die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel.
Einen Teil der Pflegekosten kann Herr Müller damit decken. Von seiner Rente bleibt aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten leider nicht mehr viel übrig. Bei einer Verschlechterung seiner Situation und einem erhöhten Pflegebedarf kann damit schnell eine Versorgungslücke entstehen.
Nutzen Sie unsere Orientierungsberatung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation zur Verfügung stehen.
