Pflegereform: Sparen auf Kosten derer, die schon alles geben

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Zur sofortigen Veröffentlichung |Bad Kreuznach, 2. Oktober 2026

Pflegereform: Sparen auf Kosten derer, die schon alles geben

pflegeundvorsorge.de warnt: Kürzungen in der Pflege verschwinden nicht, sie werden an Angehörige, Arbeitgeber und die jüngere Generation weitergereicht

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Der Entwurf soll die Pflegeversicherung 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro entlasten. Das Pflegegeld wird in den Pflegegraden 2 bis 5 moderat angehoben und in ein „Entlastungsbudget" überführt. Gleichzeitig soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 entfallen, die Schwellenwerte für die Pflegegrade steigen, und Pflegegrade sollen häufiger befristet werden. Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat.

„Wer bei der Pflege spart, spart nicht wirklich. Er verschiebt die Rechnung", sagt Tanja Carina Balder, pflegeundvorsorge.de. „Die Pflege zu Hause ist das Fundament unseres Systems. Wird sie schwächer, trifft das pflegende Angehörige, Betriebe und am Ende die Sozialkassen selbst."

Ein Fallbeispiel: Wenn alles auf einer Person lastet

Die folgende Geschichte ist ein fiktives Beispiel. Sie beruht auf Situationen, wie sie in der Pflegeberatung täglich vorkommen.

Ulrike K. ist 47, alleinstehend und alleinerziehend. Ihr Sohn ist 14. Ihr Vater (82, Pflegegrad 3) hatte einen Schlaganfall. Ihre Mutter (79, Pflegegrad 1) ist an beginnender Demenz erkrankt und kann nicht mehr allein bleiben. Ulrike arbeitet 20 Stunden pro Woche als Verwaltungsangestellte, früher waren es 38. Den Rest des Tages organisiert sie: Pflegekasse, Medizinischer Dienst, Hausarzt, Sanitätshaus, Apotheke, Essen auf Rädern, Elternabend. Nachts steht sie auf, weil ihr Vater Hilfe braucht.

Das Geld reicht hinten und vorne nicht. Die Rente der Eltern ist klein, die Wohnung des Vaters muss umgebaut werden, Ulrikes eigenes Gehalt ist durch die Teilzeit geschrumpft. Eine Kur für sich selbst hat sie seit Jahren nicht beantragt, die Zahnarztbehandlung verschiebt sie, Freundschaften schlafen ein. Der Hausarzt sagt ihr, sie brauche dringend Entlastung. Sie nickt und schiebt es weg, weil sie niemanden hat, der die Aufgaben übernimmt. Ulrike ist nicht „überfordert". Sie trägt eine Verantwortung, die eigentlich auf viele Schultern gehört.

Was die Reform für Ulrike bedeutet:

Etwas mehr Geld, aber kaum Luft. Das Pflegegeld für ihren Vater würde von 599 auf 630 Euro steigen. Ein Plus von 31 Euro im Monat deckt keine Nacht ohne Schlaf und keine Stunde Entlastung.

Für die Mutter fällt Unterstützung weg. Mit Pflegegrad 1 verliert sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro, mit dem Ulrike bisher eine Alltagshelferin bezahlt hat. Ein bestehender Pflegegrad bleibt ihr nach den bisherigen Plänen immerhin erhalten.

Höhere Hürden bei Verschlechterung. Wird die Demenz schlimmer und Sabine beantragt einen höheren Pflegegrad, müsste ihre Mutter nach den neuen Schwellenwerten mehr Punkte erreichen. Für Pflegegrad 2 wären es künftig 30 statt 27.

Neue Chancen, wenn man sie kennt. Das geplante Sozialraumbudget (bis zu 175 Euro monatlich ab Pflegegrad 2) und das Sachleistungsbudget für ambulante Dienste können Sabine entlasten, wenn jemand ihr hilft, die Leistungen richtig zu kombinieren. Dasselbe gilt für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die heute schon bis zu 3.539 Euro jährlich zusammen ermöglichen. Viele Angehörige schöpfen diese Mittel nicht aus, weil sie sie nicht kennen oder keine Zeit für die Antragswege haben.

Was pflegeundvorsorge.de für Menschen wie Ulrike tun kann

Orientierung und Begutachtungsvorbereitung: damit der Pflegegrad den tatsächlichen Bedarf abbildet, auch nach den neuen Schwellenwerten.

Leistungsübersicht in verständlicher Sprache: Was steht Ulrike heute zu, was ändert sich ab 2027, und wie lässt sich das Entlastungsbudget sinnvoll kombinieren?

Hilfe bei Anträgen und Widersprüchen, damit Fristen nicht verpasst und Ansprüche nicht verschenkt werden.

Vermittlung von Entlastungsangeboten: Tagespflege, Alltagshilfen, Kurzzeitpflege, Beratung vor Ort.

Blick auf die Pflegenden selbst: Reha- und Kuranspruch für pflegende Angehörige, Vereinbarkeit mit dem Beruf, Absicherung im Alter.

Warum Kürzungen teuer werden

pflegeundvorsorge.de fordert Politik und Öffentlichkeit auf, die Folgen von Einsparungen in der Pflege ehrlich zu benennen:

Für pflegende Angehörige: Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt, meist von Frauen. Wer dort Hilfen streicht, erhöht Erschöpfung, Krankheitsrisiko, Teilzeitfallen und Altersarmut der Pflegenden. Aus Pflegenden werden irgendwann selbst Pflegefälle.

Für Arbeitgeber: Fehlzeiten, Teilzeit und Kündigungen pflegender Beschäftigter treffen Betriebe, die ohnehin Fachkräfte suchen. Entlastung in der Pflege ist Fachkräftesicherung.

Für den Sozialstaat: Bricht die häusliche Pflege weg, wandern Menschen früher in teure stationäre Versorgung, und die Sozialhilfe springt ein. Was heute bei Leistungen eingespart wird, kommt morgen mit Zinsen als Heimkosten, Krankenkassenausgaben und Sozialhilfe zurück.

Für die junge Generation: Eine alternde Gesellschaft darf soziale Verantwortung nicht an die Jüngeren abschieben, die ohnehin Beiträge zahlen, Kinder betreuen und Karrieren aufbauen. Pflege ist eine gemeinsame Aufgabe aller Generationen, nicht ein privates Risiko, das jede Familie allein schultern muss.

„Nicht jeder wird mit einem goldenen Löffel geboren", so Tanja Carina Balder, die Gründerin von pflegeundvorsorge und nublias. „Menschen wie Ulrike haben sich ihre Lebenslage nicht ausgesucht. Eine solidarische Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit denen umgeht, die Verantwortung für andere übernehmen. Wir fordern: Entlastung statt Abwälzung."

Wichtig für Betroffene: Der Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Leistungen weiter. Wer jetzt Anspruch auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung hat, sollte nicht abwarten, sondern sich beraten lassen.

pflegeundvorsorge.de

Pressekontakt

Tanja Carina Balder
kontakt(@)pflegeundvorsorge.de

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